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Vor dem Antrag:
1- Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag vor.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nur vollständige Anträge entgegen genommen werden können. Die konsularische Anmeldung ist notwendig für die Wahrnehmung aller konsularischen Dienstleistungen. Für Personen über 18 Jahre ist ein Personalausweis erforderlich, um einen Reisepass zu beantragen.

2- Buchen Sie einen Termin: Anträge für Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbarung und während der Besucherzeiten gestellt werden.

ACHTUNG: Die rechtzeitige Erneuerung des Reisepasses liegt in der ausschließlichen Verantwortung des/der tunesischen Staatsbürgers/in.

Wir empfehlen, den Antrag mindestens 6 Monate vor dem Ablauf des vorigen Reisepasses einzureichen.

Das konsulat übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Schäden, die aus verabsäumter oder nicht fristgerechter Beantragung von Reisedokumenten entstehen.


Anmerkung: Die einfache Vorlage von Flugtickets oder -reservierungen, abgelaufenen Reisedokumenten oder Aufenthaltstiteln mit kurzer Gültigkeitsdauer stellen keinen Dringlichkeitsgrund dar, der die prioritäre Bearbeitung eines Antrags bzw. die kurzfristige Ausfertigung der beantragten Dokumente rechtfertigt.
Welche Kriterien muss das Passfoto erfüllen?
1. Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als 1 Jahr).
2. Hintergrund : der Hintergrund sollte weiß sein.
3. Format : Das Foto muss 35mm breit und 45mm hoch sein. Der Kopf (von der Kinnspitze bis zum Scheitel) soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36mm sein.
4. Schärfe und Kontrast : Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein
5. Kopfposition und Gesichtsausdruck : Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Die klassische Portraitpose (Halbprofil, zur Kamera verdrehte Schultern) ist nicht erlaubt.
6. Augen und Blickrichtung : Die Person auf dem Foto muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein.
7. Brillenträger : Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein, Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.

Erstausstellung eines Passes

Erforderliche Unterlagen:

  • Vom tunesischen Elternteil ausgefülltes Antragsformular;
  • Vorschriftgemäß unterzeichnete Vollmacht des Vaters zur Ausstellung eines Passes Download Formular;(für Minderjährige)
  • Tunesische Geburtsurkunde (Die Registrierung der deutschen Geburtsurkunde ist notwendig für die Beantragung eines Reisepasses für das Kind. Daher: beantragen Sie bitte zuerst die Registrierung der Geburtsurkunde und dann den Reisepass für Minderjährige. Die ausländische Geburtsurkunde gilt nicht als tunesiche Ausweis. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Abschnitt « Eintragung einer Geburt »);
  • Zwei (2) Kopien des Aufenthaltstitels bzw. des deutschen Personalausweises;
  • Drei (3) Passbilder in Farbe;
  • Reisepass bzw. Personalausweis des tunesischen Elternteils (für Minderjährige);
  • Gebühren.

P.S. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes sowie des tunesischen Elternteils ist erforderlich.


Passerneuerung

Erforderliche Unterlagen:

  • Abgelaufener Pass;
  • Antragsformular, vorschriftsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet Download Formular;
  • Drei (3) Passbilder in Farbe;
  • Zwei (2) Kopien des abgelaufenen Passes;
  • Vorschriftgemäß unterzeichnete Vollmacht des Vaters zur Ausstellung eines Passes (für Minderjährige) Download Formular;
  • Tunesische Geburtsurkunde (für Minderjährige). In Tunesien geborene Personen können ihre Geburtsurkunde online über die Website: www.etatcivil.gov.tn beantragen und sich direkt nach Hause schicken lassen;
  • Zwei (2) Kopien (Vor- und Rückseite) des tunesischen Personalausweises (für Personen über 18 Jahre). Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
  • Zwei (2) Kopien des Aufenthaltstitels bzw. des deutschen Personalausweises;
  • Tunesischen Eheschein (wenn anwendbar).
  • Arbeitsbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung einer Universität bzw. Schulbescheinigung ;
  • Kopie der gültigen konsularischen Karte.
  • Gebühren.

P.S. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist zwingend erforderlich.


Zweitpass (Duplikat für verlorene, gestohlene  oder beschädigte Pässe)

Erforderliche unterlagen:

  • Erklärungsschreiben des Antragstellers/der Antragstellerin, woraus hervorgeht, wie es zum Verlust bzw. zur Beschädigung gekommen ist;
  • Verlustanzeige bei der Polizei;
  • Antragsformular, vorschriftsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet Download Formular;
  • Drei (3) Passbilder in Farbe;
  • Zwei (2) Kopien (Vor- und Rückseite) des tunesischen Personalausweises;
  • Tunesische Geburtsurkunde (für Minderjährige);
  • Zwei (2) Kopien des Aufenthaltstitels bzw. des deutschen Personalausweises (für Personen über 18 Jahre). Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
  • Tunesischen Eheschein (wenn anwendbar).
  • Arbeitsbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung einer Universität bzw. Schulbescheinigung ;
  • Kopie der gültigen konsularischen Karte.
  • Gebühren.

P.S. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist zwingend erforderlich.


Passersatzpapier (Laissez-passer)

Tunesischen Staatsbürgern, die keinen Pass besitzen, wird für die einmalige Einreise nach Tunesien Passersatzpapiere (Laissez-Passer) ausgestellt.

Erforderliche unterlagen:

  • Personalausweis im Original;
  • Drei (3) Passbilder;
  • Verlustanzeige des Reispasses bei der Polizei;
  • Handschriftlicher Antrag;
  • Flugticket;
  • Gegebenenfalls Fingerabdrücke.

Sollten keine Identitätsdokumente vorhanden sein, kann ein Laissez-Passer erst nach erfolgreichem Identifikationsverfahren bei der zuständigen Behörde ausgestellt werden.


Hinweis

  • Bitte überprüfen Sie vor der Reise die Gültigkeit Ihres Reisepasses und stellen Sie gegebenenfalls den Antrag so früh wie möglich! Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
  • Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument, welches einmal als verloren bzw. gestohlen und später als wiedergefunden gemeldet wurde, wird dringend abgeraten. Dies kann bei der Einreise zu erheblichen Schwierigkeiten bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Einzug des Dokumentes an Grenzkontrollen des Landes führen.