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Eintragung einer Geburt

Haben Sie in unserem Konsularbezirk ein Kind zur Welt gebracht, das die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt?

In diesem Fall beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Nur die in Deutschland ausgestellte internationale Geburtsurkunde des Kindes wird für die Nachbeurkundung in Tunesien anerkannt.
  • Sie können beim Konsularabteilung einen Antrag auf den Eintrag der Geburt ins tunesische Geburtsregister und die damit verbundene Ausstellung einer tunesischen Geburtsurkunde stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Formular zum Ausfüllen;
  • Internationale Geburtsurkunde des Neugeborenen (im Original und nicht älter als drei Monate);
  • Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter.
  • Kopie der Identitätsdokumente der Eltern (Reisepässe bzw. Personalausweise);
  • Tunesisches Familienbuch falls vorhanden.
  • Staatsangehörigkeitsbescheinigung (im Original) aussgesllt durch das Justizministerium in Tunis (für Antragsteller(in) über 18 Jahren).
  • Kopie der gültigen konsularischen Karte des tunesischen Elternteils.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.Die Anträge auf Geburtseintragungen werden NICHT am selben Tag bearbeitet, an dem der Antrag eingereicht wird. Es ist empfohlen, die Unterlagen per Post an die Konsularabteilung zu senden;


Eheschliessung

  1. Nachbeurkundung einer in Deutschland geschlossene Ehe

Bedingungen:

  • Eine der beiden Ehepartner muss die tunesische Staatsbürgerschaft besitzen;
  • Es darf gegen die Ehepartner kein gesetzliches Hindernis gegen die Heirat vorliegen;
  • Die Heirat erfolgte gemäß dem deutschen Gesetz.


Erforderliche Unterlagen:

  • Formular zum Ausfüllen;
  • Internationale Heiratsurkunde (im Original), nicht älter als drei Monate und von deutschen Behörden ausgestellt;
  • Geburtsurkunde beider Parteien im Original und nicht älter als drei Monate;
  • Pass bzw. Personalausweis beider Ehepartner ;

2. Konsularische Eheschließung

Bedingungen:

  • Beide Eheschließenden müssen die tunesische Staatsbürgerschaft besitzen (deutsche Staatsangehörige sowie Doppel- bzw. Mehrstaatler dürfen keine Ehe vor einem Konsularbeamten schließen);
  • Beide Eheschließenden müssen volljährig (18 Jahre) sein;
  • Es darf gegen die Eheschließenden kein gesetzliches Hindernis gegen die Eheschließung vorliegen;
  • Anwesenheit von 2 volljährigen Zeugen mit tunesischer Staatsangehörigkeit.


Erforderliche Unterlagen:

  • Formular zum Ausfüllen;
  • Tunesische Geburtsurkunde beider Eheschließenden (zwecks Heirat) im Original auf Arabisch und nicht älter als 20 Tage;
  • Voreheliches Gesundheitszeugnis in Deutschland ausgestellt;
  • Pass bzw. Personalausweis beider Eheschließenden.
  • Kopie Aufenthaltstiteln beider Eheschließenden.
  • Kopie Personalausweis beider Trauzeugen.
  • Gebühren.

Anmerkung:
Die Festlegung des Hochzeitstermins erfolgt erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen im Konsulat.


Staatsangehörigkeitsnachweis

Gemäß §3, Abs.4 Art. 63 des tunesischen StAG sind diplomatische bzw. konsularische Vertretungen der Tunesischen Republik befugt, Staatsbürgern, bei denen §1 Abs. 1 Art. 6 Anwendung findet, Staatsangehörigkeitsbescheinigungen auszustellen

Erforderliche Unterlagen:

  • Formular vorschriftsmäßig ausgefüllt und unterzeichnet;
  • Tunesische Geburtsurkunde im Original;
  • Kopie des tunesischen Personalausweises bzw. des gültigen Reisepasses;
  • Gebühren.

Auszug aus dem Strafregister

Einzureichende Dokumente:

  • Antragsformular auf Bulletin Nr. 3, vorschriftsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet; Antragsformular;
  • Zwei (2) Kopien des tunesischen Personalausweises bzw. des gültigen Reisepasses;
  • Gebühren.

NB: Ein Antrag auf einen Auszug aus dem Strafregister (B3) kann online auf der sicheren Website: https://b3.interieur.gov.tn/ar/ gestellt werden. Der Auszug wird Ihnen direkt per Eilpost an die angegebene Anschrift zugesandt.