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Allgemein Informationen

Ein Aufenthalt in Tunesien zu touristischen Zwecken ist für von der Visumspflicht befreite Angehörige Dritter Staaten auf drei Monate und für die Visumspflicht unterliegende Einreisende auf die Dauer des erteilten Visums beschränkt. Sollte eine Verlängerung des Aufenthalts auf tunesischem Staatsgebiet gewünscht sein, muss eine Genehmigung bei der zuständigen tunesischen Behörde, der örtlichen Polizeistelle, eingeholt werden.

Staatsbürger folgender Länder sind von den Visumsformalitäten für die Einreise befreit: Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Zypern)-Algerien – Andorra – Angola -Antigua und Barbuda -Argentinien -Australien -Bahrain -Barbados -Belarus -Bermuda -Burkina Faso -Bosnien und Herzegowina -Brasilien -Brunei -Kanada -Kap Verde -Chile -Komoren -Costa Rica -Elfenbeinküste -Dominica -Äquatorialguinea -Fidschi-Inseln -Gabun- Gambia-Guinea- Guinea-Bissau -Hong Kong -Honduras -Island -Japan -Jordanien -Kasachstan -Kiribati -Südkorea -Südafrika-Libyen -Liechtenstein -Mazedonien -Malaysia-Malediven -Mali -Marokko-Mauretanien -Mauritius -Mexiko -Moldawien -Monaco -Montenegro- Namibia -Niederländische Antillen -Neuseeland -Niger -Norwegen -Oman -Katar -Russland -St. Kitts und Nevis -St. Lucia -San Marino -Saudi Arabien -Senegal -Seychellen -Singapur -Salomon-Inseln-Schweiz -Türkei -Vereinigte Arabische Emirate -Vereinigte Staaten von Amerika -Vatikanstadt .

Die Bürger der folgenden 9 Länder sind von der Visumspflicht befreit, wenn die Einreise im Rahmen einer Paulschalreise erfolgt: Aserbaidschan- China GeorgienIndien- Kirgisistan- Tadschikistan – Turkmenistan – Ukraine – Usbekistan .

Staatsbürger der Europäischen Union (außer Zypern) und der Schweiz können im Rahmen einer Pauschalreise mit einem Personalausweis einreisen.

Alle Angehörigen Dritter Staaten, die in den oberen Listen nicht aufgeführt sind, unterliegen den Formalitäten des Visumverfahrens.


Erforderliche unterlagen

Grundsätzlich erforderlich sind :

  • Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterzeichnetes Antragsformular;
  • 2 Passbilder gemäß ICAO-Kriterien (Weiße Farbe, 35x45mm);
  • Reisepass (nicht älter als 10 Jahre, mindestens 2 freie Seiten, mindestens noch 6 Monate nach Reise gültig);
  • Kopie vom Datenblatt des Reisepasses (Seite mit Personalien);
  • Kopie des Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland (mindestens noch 6 Monate nach Reise gültig);
  • Gegebenenfalls: Kopien vorheriger visa für Tunesien.

Zusätzlich sind noch weitere unterlagen erforderlich:

  • Bei touristischen Reisen: Hotel- bzw. Pauschalreservierung falls vorhanden.
  • Für Geschäftsreisen:
    1. Von der Firma unterzeichnete Einladung im Original (Firmenfax, Firmen-E-Mail an die Botschaft), mit Angabe des Reisezwecks, der Reisedaten, Name und Geburtsdatum sowie Passnummer des Einladenden;
    2. Beschäftigungsnachweis des Arbeitsgebers (bei Bedarf).
  • Für Selbständige: Firmenbuchauszug oder ähnliches.
  • Bei Privatreisen: schriftliche Einladung bzw. Nachweis der wirtschaftlichen, familiären und sozialen Verbindungen des Antragstellers in Tunesien.
  • Transitreisen:
    1. Kopie des Anschlussvisums (falls erforderlich);
    2. Kopie des Flugtickets.

Gebühren

Eine Entscheidung über den Visum-Antrag kann erst nach Entrichtung der Konsulargebühren und Vorlagen aller vom Konsulat angeforderten Unterlagen erfolgen.

Die Gebühren für den Antrag auf ein Visum für die Republik Tunesien mit einer Gültigkeit von bis 90 Tagen betragen :

€ 75,- (Einmalige Einreise / one entry).
€ 150,- (Mehrmalige Einreise / multiple entries).
Für Transitvisum: € 25,- (7 Tage Höchstaufenthaltsdauer).

Für Ehepartner von tunesischen Staatsangehörigen und Kinder unter 12 Jahren werden nur 50% der Bearbeitungsgebühren erhoben.

Die Bearbeitungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird im Fall einer Ablehnung des Antrags nicht erstattet.


Beantragungzeitraum

Sollte der Antrag nicht spätestens 4 Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden, kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr sichergestellt werden!

Ihr Visum für Tunesien können Sie gerne über uns auch per Post beantragen.