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Bedingungen:

  • Der/die Antragsteller/-in muss die tunesische Staatangehörigkeit und einen gültigen Pass besitzen;
  • Der Antragsteller / die Antragstellerin muss zum Zeitpunkt der Antragstellung im Konsularbezirk der Botschaft wohnhaft sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Reisepass;
  • Ausgefülltes Antragsformular;
  • Zwei (2) Passkopien;
  • Zwei (2) Kopien des Personalausweises;
  • Zwei (2) Kopien des Aufenthaltstitels;
  • Zwei (2) Passbilder in Farbe;
  • Meldebescheinigung (fragen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt);
  • Arbeitsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung einer Universität;
  • Gebühren.

NB: Für die erstmalige Ausstellung der Immatrikulationskarte ist die Anwesenheit der betreffenden Person notwendig. Die Erneuerung hingegen kann auf postalischem Weg erledigt werden, wozu wir um das Beilegen eines vorfrankierten und rückadressierten Antwortkuverts bitten.