
Im Rahmen der Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist für Besucher Folgendes zu beachten: ab 22. Dezember 2021 wird Personen ab 18 Jahren der Zutritt zu der Botschaft bzw. zum Konsulat ausschließlich nach Vorlage eines Covid-19-Impfpasses (vollständige Impfung) gestattet. Für vollständig Geimpfte bleibt die Maskenpflicht bestehen. Darüber hinaus ist ein Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten.
Zutritt zur Konsularabteilung erfolgt nur nach Terminvereinbarung (Die Bezahlung der Dienstleistungen am Schalter kann nur in bar erfolgen). Bitte verstehen Sie dies als Schutzmaßnahme für Sie und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft.
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Außenministerium von Tunesien
Amt für Tunesier im Ausland (OTE)
Tunesische Zoll