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Beglaubigung von privat geleisteten unterschriften (Nur für Tunesier)

Bedingungen:

  • Der Inhalt des Dokuments darf weder gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen noch Dritten schaden oder juristischen Wertes bzw. Interesses entbehren;
  • Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:


Beglaubigung von dokumenten

Bedingungen:

  • Der Inhalt des Dokuments darf weder gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen noch Dritten schaden oder juristischen Wertes bzw. Interesses entbehren;
  • Das zu beglaubigende Dokument muss vorschriftsgemäß von den tunesischen bzw. von den Behörden eines Drittstaates unterzeichnet sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • Originaldokument, vorschriftmässig unterzeichnet;
  • Gebühren.

Konformitätszertifikat von Kopien

Bedingungen:

  • Der Inhalt des Dokuments darf weder der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten widersprechen, keinen Dritten schaden noch juristischen Wertes oder Interesses entbehren.

Erforderliche Unterlagen:

  • Originaldokument;
  • Kopie des Dokuments;
  • Gebühren.